Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13738
VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14 (https://dejure.org/2015,13738)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.03.2015 - 2 K 422/14 (https://dejure.org/2015,13738)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. März 2015 - 2 K 422/14 (https://dejure.org/2015,13738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    so BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, zitiert nach juris.

    so BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1167/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    So habe etwa das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner Rechtsprechung (etwa im Urteil vom 18.4.2013 - 13 A 1167/12 -) im Rahmen der Anerkennung von Brustzentren die Rechtmäßigkeit einer Zertifizierungspflicht angenommen.

    OVG Münster, Urteil vom 18.4.2013 - 13 A 1167/12 -, zitiert nach juris.

  • VG Meiningen, 20.11.2012 - 2 K 648/11

    Übertragung der Unterhaltungslast für ein Gewässer durch den

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    Aufgrund schwebender Vergleichsverhandlungen wurde das Klageverfahren (2 K 648/11) auf Antrag der Beteiligten durch Beschluss vom 2.12.2011 zum Ruhen gebracht.

    Ferner hat sie das zum Ruhen gebrachte Verfahren betreffend die Klage gegen den Feststellungsbescheid vom 22.6.2011 (2 K 648/11) im April 2014 wieder aufgenommen.

  • VG Trier, 31.07.2013 - 2 K 871/13
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    Nach Zustellung des Änderungsbescheides am 1.6.2013 hat die Klägerin auch gegen diesen am 1.7.2013 Klage erhoben (2 K 871/13).

    Die gemäß § 93 Satz 1 VwGO durch Gerichtsbeschluss verbundenen Klagen (§ 44 VwGO), die jeweils auf eine teilweise Aufhebung des Bescheides über die Aufnahme des Krankenhauses der Klägerin in den Krankenhausplan des Saarlandes 2011 - 2015 vom 22.6.2011 (ehemals 2 K 422/14) sowie des Änderungsbescheides vom 22.5.2013 (ehemals 2 K 871/13) gerichtet sind, haben Erfolg.

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    dazu etwa: BVerwG, Urteile vom 18.12 1986 - 3 C 67/85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11, sowie vom 16.1.1986 - 3 C 37.83 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 9, jeweils zitiert nach juris.
  • OLG Koblenz, 29.01.2010 - 5 U 1204/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    so OLG Koblenz, Beschluss vom 29.1.2010 - 5 U 1204/09 -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    BVerwG, Urteile vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221, vom 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 und vom 17.2.1984 - 4 C 70.80-, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137, jeweils zitiert nach juris.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    allgemein dazu: BVerwG, Urteile vom 14.4.2011 - 3 C 17.10 -, a.a.O., und vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64; ferner BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38, jeweils zitiert nach juris.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    allgemein dazu: BVerwG, Urteile vom 14.4.2011 - 3 C 17.10 -, a.a.O., und vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64; ferner BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38, jeweils zitiert nach juris.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.03.2015 - 2 K 422/14
    BVerwG, Urteile vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221, vom 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 und vom 17.2.1984 - 4 C 70.80-, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137, jeweils zitiert nach juris.
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

  • VG Saarlouis, 31.01.2017 - 2 K 1134/15

    Krankenhaus; Nebenbestimmungen zur Zertifizierungspflicht für das Unterhalten

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Gerichts im Urteil vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 - ist festzustellen, dass es (insbesondere) im Saarländischen Krankenhausgesetz nach wie vor an einer ausdrücklichen Ermächtigung im Sinne des § 36 Abs. 1 Alt. 1 SVwVfG zum Erlass von Nebenbestimmungen zum Planaufnahmebescheid fehlt, durch welche die Verpflichtung zur Zertifizierung von Versorgungsangeboten durch bestimmte medizinische Fachgesellschaften, begründet werden könnten.

    Mit (nicht rechtskräftigem) Urteil vom 10.3.2015 (Az.: 2 K 422/14) hob das erkennende Gericht die besagten Bescheide auf, soweit für die Hauptfachabteilung Gefäßchirurgie sowie die Stroke Unit im Krankenhaus der Klägerin die Verpflichtungen zu deren (Re-)Zertifizierung durch medizinische Fachgesellschaften sowie zur unaufgeforderten Vorlage entsprechender Zertifizierungsurkunden an den Beklagten ausgesprochen worden waren.

    Dies habe die Kammer bereits im Urteil vom 10.3.2015 (Az.: 2 K 422/14) entschieden.

    Er hält an seiner gegenteiligen Rechtsauffassung fest und verweist auf seinen bisherigen Sachvortrag im vorgängigen Klageverfahren (2 K 422/14) sowie im dazugehörigen Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (1 A 110/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich derjenigen zum vorgängigen Klageverfahren (2 K 422/14 - OVG: 1 A 110/15) sowie der beigezogen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    so bereits zu den Nebenbestimmungen im Erstbescheid über die Planaufnahme desselben Krankenhauses in anderer Trägerschaft: Urteil der Kammer vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 -, dokumentiert in juris.

    Insoweit ist zunächst maßgebend, dass das Urteil der Kammer vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 -, mit welchem die gleichlautende Nebenbestimmung im Erstbescheid vom ... 2011 in Gestalt des Änderungsbescheides vom ...5.2013 aufgehoben worden ist, bislang keine Rechtskraft erlangt hat und daher der Klägerin während des derzeitigen "Schwebezustandes" ein schutzwürdiges Interesse daran zuzubilligen ist, auch den etwaigen bloßen Rechtsschein einer der Bestandskraft fähigen behördlichen Entscheidung im streitbefangenen Änderungsbescheid mit der Anfechtungsklage zu beseitigen.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 - mit Blick auf Nebenbestimmungen im ursprünglichen Bescheid über die Planaufnahme desselben Krankenhauses, des vormaligen ... (Feststellungsbescheid vom ... 2011 in Gestalt des Änderungsbescheides vom ... 2013), bereits entschieden, dass Nebenbestimmungen der vorliegenden Art nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 SVwVfG rechtswidrig seien, weil die verbindliche Vorgabe von Zertifizierungspflichten als Voraussetzung für die Erteilung eines Versorgungsauftrages weder durch eine Rechtsvorschrift zugelassen sei, noch dadurch gerechtfertigt werden könne, zur Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Planaufnahme eines Krankenhauses zu dienen.

    b) Vor diesem Hintergrund beansprucht die Rechtsprechung der Kammer in ihrem Urteil vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 - gleichfalls weiterhin (analoge) Gültigkeit hinsichtlich der Zertifizierungspflicht in der Gefäßchirurgie, auch soweit die dort geforderte sog. Dreier-Zertifizierung nunmehr allein noch die Voraussetzung für die Ausweisung eines Krankenhauses als interdisziplinäres Gefäßzentrum ist, denn weder gibt es eine Rechtsvorschrift im Sinne des § 36 Abs. 1 SVwVfG, die eine solche Nebenbestimmung ausdrücklich zulässt, noch ist die veränderte Anordnung zur Zertifizierung geeignet, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Planaufnahme erfüllt werden.

    so bereits die Kammer in ihrem Urteil vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 -, a.a.O., zum Begriff der krankenhausplanungsrechtlichen Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses.

    An dieser Einschätzung der Rechtslage hält die Kammer auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten im beigezogenen Berufungsverfahren gegen das Urteil vom 10.3.2015 - 2 K 422/14 - (OVG: 1 A 110/15) fest.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht